Arbeitsrecht: Rechtliche Basis für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Der Fachbereich des Arbeitsrechts umfasst alle rechtlichen Regelungen, die sich auf eine nicht selbstständige, abhängige Tätigkeit beziehen. Die Einzelheiten zu einem Arbeitsverhältnis sind im Arbeitsvertrag geregelt, der sich wiederum den rechtlichen Vorgaben anpassen muss. Das Arbeitsrecht vereint verschiedene Verordnungen und kennt diverse Regelungen für die jeweilige Sachlage.