Der Fachbereich des Arbeitsrechts umfasst alle rechtlichen Regelungen, die sich auf eine nicht selbstständige, abhängige Tätigkeit beziehen. Die Einzelheiten zu einem Arbeitsverhältnis sind im Arbeitsvertrag geregelt, der sich wiederum den rechtlichen Vorgaben anpassen muss. Das Arbeitsrecht vereint verschiedene Verordnungen und kennt diverse Regelungen für die jeweilige Sachlage.

Arbeitsrecht entlastet den Arbeitgeber
Arbeitgeber finden im Arbeitsrecht alle Aspekte einer lohnpflichtigen Beschäftigung geregelt. Wann und unter welchen Umständen darf ich einem Angestellten kündigen? Wann sind Lohnkürzungen möglich? Wie steht es um Befristungen, Abmahnungen und Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitnehmer? Diese und weitere Fragen sind im Arbeitsrecht geklärt und werden im Einzelnen im Arbeitsvertrag niedergeschrieben. Besondere Schwerpunkte des Arbeitsrechts bzw. einer anwaltlichen Tätigkeit zu diesem Thema befassen sich mit der Ausarbeitung und Verhandlung von Arbeitsverträgen, mit Arbeitszeugnissen und Regelungen zu Personal und Spesen. Auch Aufhebungsvereinbarungen und die zugehörigen Verträge gehören zum Kernbereich des Arbeitsrechts – gerade der Bereich der Kündigungen und Leistungsprämien nimmt einen großen Raum innerhalb dieses Rechtsgebiets ein.

Da das Arbeitsrecht genaue Regelungen kennt, entlastet es den Arbeitgeber – individuelle Regelungen sind oft rechtlich gar nicht möglich. Gerade in puncto Urlaub und Kündigung sind feste Gesetzesvorgaben einzuhalten, die nicht durch individuelle Abstimmungen umgangen werden können. Sie dienen dem Schutz des Arbeitnehmers und dem Erhalt seiner Gesundheit ebenso wie der Stärkung der Position des Arbeitgebers. Dieser muss in der Lage sein, unternehmerische Entscheidungen zu treffen, die auf einer rechtlich sicheren Grundlage fußen und die nicht einfach umgangen werden können.

Arbeitsrecht als Schutz für Arbeitnehmer
Durch den Arbeitsvertrag und die zugrunde liegenden Regelungen des Arbeitsrechts befindet sich der Arbeitnehmer in einer rechtlich gesicherten Position. Er kann auf seine ihm gesetzlich zustehenden Leistungen bestehen, die Gefahr einer Ausnutzung und Unterbezahlung ist nicht gegeben. Sämtliche Aspekte, die auch dem Arbeitgeber Sicherheit geben, sind für den Arbeitnehmer relevant und bindend. Allerdings sind natürlich im Arbeitsrecht nicht nur Rechte für beide Seiten geregelt, sondern auch Verpflichtungen. So verpflichtet sich der Arbeitnehmer, seine Arbeitsleistung entsprechend den Weisungen des Arbeitgebers zu erbringen, sofern diese das vereinbare Aufgabengebiet betreffen und seinen körperlichen und persönlichen Fähigkeiten entsprechen. Außerdem muss der Arbeitnehmer das Konkurrenzverbot beachten, das auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen kann.

Vertretung durch Fachanwälte
Das Arbeitsrecht ist sehr komplex und so ist es in Rechtsfragen unbedingt empfehlenswert, einen Anwalt mit der Vertretung zu beauftragen, der sich als Fachanwalt bezeichnen darf. Er besitzt die nötige fachliche und praktische Erfahrung, um diesen Titel tragen zu dürfen und kennt sich somit in allen Bereichen des Arbeitsrechts bestens aus. Oft ist eine weitreichende Beschäftigung mit einem speziellen Thema nötig und erfordert sehr viel Hintergrundwissen. Dieses wiederum ist einem Anwalt, der keine zusätzliche Ausbildung zum Fachanwalt vorweisen kann, nicht gegeben. Arbeitgeber und Arbeitnehmer wenden sich daher in Streitfällen oder strittigen Punkten des Arbeitsvertrags sowie das Arbeitsverhältnis betreffend am besten an einen Fachanwalt.

 
 
 
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