Geht es um das Thema „Mieterschutz“, so herrscht bei Laien oftmals Verwirrung. Zurückzuführen ist dies nicht nur auf fehlende Kenntnisse im komplexen Mietrecht. Vielmehr stehen Ratsuchende in der Schweiz auch vor der Herausforderung, eine seriöse Anlaufstelle zu finden. Schliesslich sind in der Vergangenheit Verbände, die sich mit dieser Thematik beschäftigen, in die Schlagzeilen geraten. In den folgenden Abschnitten gilt es entsprechend zu klären, was es damit nun eigentlich genau auf sich hat.
Der Mieterschutz: Grundlegendes zu Begrifflichkeit und Hintergründen
Auf den Punkt gebracht ist der Mieterschutz eine Sonderform des Verbraucherschutzes, die mittels gesetzlicher Bestimmungen den Schutz des Mieters regelt. Als rechtliche Grundlage des Mietverhältnisses gelten in der Schweiz die sogenannte „Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG)“ sowie weitere Bestimmungen des schweizerischen Obligationsrechts. „Besiegelt“ wird das Mietverhältnis in Form eines Mietvertrages, der als Rechtsgeschäft zwischen Mieter und Vermieter angesehen wird.
Während die Aufgabe des Mieters primär in einer rechtzeitigen Bezahlung des vereinbarten Mietzinses besteht, ist der Vermieter sowohl zu einer Übergabe der angemieteten Räumlichkeiten zum angegebenen Zeitpunkt als auch zu deren Erhalt für den gesamten Zeitraum der Mietdauer verpflichtet. Kommt es hier zu Nachlässigkeiten, die sich beispielsweise in dem Versäumen einer zeitnahen Instandsetzung defekter, mitvermieteter Objekte wie Waschmaschine und Trockner niederschlagen, so fällt dies in die Rubrik „Mieterschutz“.
Zum Schutz von Mieterin & Mieter: Aufgaben & Notwendigkeiten am Beispiel
Einfach ausgedrückt ist ein Schutz von Mieterin und Mieter immer dann gefordert, wenn der Vermieter nicht seinen gesetzlichen Pflichten nachkommt oder bewusst gegen die im Mietvertrag verankerten Bestimmungen verstösst. Dazu gehören beispielsweise ungerechtfertigte bzw. ‚ungültige‘ Kündigungen. Wird für diese nicht das vorgeschriebene Formular verwendet oder erfolgt die Kündigung des Mieters aus ‚unlauteren‘ Gründen wie die beabsichtigte Neuvermietung zu erhöhtem Mietzins, so ist diese ungültig.
Kündigungs-Vorbehalte, die den Mieter vor willkürlichen Kündigungen durch den Vermieter bewahren, sind im sogenannten „Kündigungsschutz“ verankert. Darüber hinaus gilt es, gesetzliche Fristen einzuhalten. Nachlässigkeiten auf diesem Gebiet führen unweigerlich zu einer Ungültigkeit des jeweiligen Schreibens.
Wie bei vielen anderen gesetzlichen Belangen bewahrheitet sich auch in Bezug auf den Schutz von Mieterin bzw. Mieter einmal mehr die Redewendung, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. In diesem Fall ist es zweifellos zutreffender, das Wort „Strafe“ durch Nachteile zu ersetzen. Entsprechend ist es die Pflicht eines jeden Mieters, sich zum eigenen Schutz eingehend mit den gesetzlichen Bestimmungen inklusive einschlägiger Rechte und Pflichten beider Parteien eines Mietverhältnisses zu beschäftigen.
Beratungsstellen in der Schweiz
Mieterverband und Mieterschutz: So lauten die beiden Organisationen, die in der Schweiz ratsuchenden Mietern ihre Dienste anbieten. Ins Kreuzfeuer der Medien ist die letztgenannte Vereinigung geraten. Empfehlenswert ist bei dringlichen Fragen folglich entweder die direkte Kontaktaufnahme mit einem auf Mietangelegenheiten spezialisierten Anwaltsbüro oder aber dem Mieterinnen- und Mieterverband.
Der Preis für eine Mitgliedschaft bei Letztgenanntem liegt bei rund 100 Franken jährlich. Neben dem Fokus auf die Rechte der Mieterinnen und Mieter beschäftigt sich der Verband zunehmend auch mit anderen aktuellen Themen. Energiewende, Wohnbauförderung und Steuergerechtigkeit sind hier nur einige Beispiele.
Abschliessend ist festzuhalten, dass sich Mieterinnen und Mieter idealerweise regelmässig mit der Gesetzeslage rund um das Mietrecht beschäftigen sollten, um im Bedarfsfall rasch gegen ungesetzliche Handlungen des Vermieters vorgehen zu können.